Wie lang kann man zur Kurzzeitpflege kommen?

Normalerweise bis zu vier Wochen. Für diese Zeit zahlt Ihnen Ihre Pflegekasse im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder beim Urlaub Ihrer Angehörigen den gesetzlichen Zuschuss. Müssen Sie aus irgendeinem Grund länger bleiben, ist es möglich, den Zuschuss zur Verhinderungspflege zu beantragen.
Wenn Sie jedoch mehrere Monate bleiben wollen, z.B. weil Ihre Wohnung erst behin- dertengerecht umgebaut wird, so können Sie auch vorübergehend zur „Dauerpflege“ kommen.


Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?


„Verhinderungspflege“ gibt es neben der Kurzzeitpflege.
Hat Ihr Angehöriger z.B. für August den Urlaub gebucht und Sie zur Kurzzeitpflege angemeldet, muss dann aber im Juni ins Krankenhaus, dann können Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.


Wann bekommt man Geld von der Pflegekasse?


Wenn Sie durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) in einer der Pflegestufen eingestuft sind, erhalten Sie ab dem Tag der Antragstellung bzw. dem Beginn des Heimaufenthalts Pflegegeld.